Zu den Inhalten springen

Servicenavigation

Jobbörse | . Anfahrt | . Kontakt | . Sitemap.

Hauptnavigation

Sozialdienst

 

 

 

Der Sozialdienst im Rheumazentrum Ruhrgebiet

 

 

 

 

Da es sich bei dem rheumatischen Formenkreis um Krankheiten mit chronischem Charakter handelt, nehmen soziale Problemstellungen in unserer Einrichtung einen anderen Stellenwert als in einem reinen Akutkrankenhaus ein.

Durch das rheumatische Krankheitsbild mit seinen verschieden ausgeprägten Funktionseinschränkungen entstehen für den Patienten häufig einschneidende Veränderungen in seinen sozialen Bezügen, sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.

Der Sozialdienst soll hierbei als Hilfestellung beim Ausgleich der krankheitsbedingten Defizite durch Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehender öffentlicher Sozialleistungen dienen.

 

Dabei fungiert der Sozialdienst nicht allein als Wegweiser im Sinne einer Beratungstätigkeit, sondern das Rheumazentrum Ruhrgebiet ist bemüht, mittels dieser Institution sämtliche erforderlichen Schritte bereits während des stationären, teilweise auch ambulanten Aufenthaltes, für den Patienten einzuleiten.

Die Frequentierung des Sozialdienstes erfolgt dabei sowohl auf Initiative des Patienten selbst oder seiner Angehörigen, als auch durch Vermittlung über die Stationsärzte und andere Arbeitsbereiche, wie Ergotherapie, psychologischer Dienst und Therapeuten der physikalischen Therapie.

Eine enge Zusammenarbeit dieser verschiedenen Berufsgruppen ist dabei die Basis für eine auf den einzelnen Patienten zugeschnittene Hilfeleistung.

 

Im Folgenden sollen die wichtigsten Aufgabengebiete des Sozialdienstes kurz umrissen werden.

 

 

Schwerbehindertenangelegenheiten:

 

Erstanträge nach dem Schwerbehindertengesetz, Änderungsanträge bei Verschlechterung des Behinderungsgrades, Eingaben bei den Versorgungsämtern über den stationären Aufenthalt bei bereits gestellten Anträgen,Verlängerung der Schwerbehindertenausweisgültigkeit, Erstellung von Widersprüchen bei nicht angemessener Bescheiderteilung, Folgeanträge bei anderen Sozialleistungsträgern zur Umsetzung der vom Versorgungsamt festgestellten Ansprüche in die Praxis.

 

Anschlussheilbehandlung:

 

Klärung des zuständigen Kostenträgers für diese Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation, Antragsaufnahme gemeinsam mit dem Patienten, Aufklärung des Patienten über sämtliche im Zusammenhang mit der AHB stehenden Sachverhalte, Koordinierung des Ablaufes mit dem Stationsarzt, z.B. bzgl. des Aufnahmetermines in der Rehaklinik, Vervollständigung und Ordnung der AHB-Unterlagen(Antrag, Befundbericht des Arztes, Befunde etc). Versand des Antrages.

 

Rentenangelegenheiten:

 

Beratung des Patienten bezüglich sämtlicher möglicher Rentenformen und Anspruchsvoraussetzungen, Rentenantragstellung,

Anträge auf Rentenweitergewährung bei Zeitrenten, Erstellung von Widersprüchen bei Ablehnungsbescheiden, Eingaben bei den Rentenversicherungsträgern bei bereits vor dem stationären Aufenthalt gestellten Anträgen,

 

Antrag auf Rentenauskünfte , Kontoklärung , Anerkennung von Kindererziehungs / Berücksichtigungszeiten etc.

 

 

Berufliche Angelegenheiten:

 

Antrag auf stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, Beratung bezüglich behindertengerechter Gestaltung des Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit der Ergotherapie, Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern, Antrag auf innerbetriebliche Arbeitsplatzumstellung, Anträge auf berufsfördernde Leistungen(z.B. beim Rentenversicherungsträger), Antrag auf berufliche Maßnahmen zur Rehabilitation(Umschulung).

 

Hilfsmittelversorgung:

 

Anträge auf bestimmte Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, Rollatoren, Badewannenlifter , Toilettensitzerhöhungen etc. (hierbei handelt es sich zumeist um Hilfsmittel, bei denen ein sogenannter Eigentumsvorbehalt der Krankenkasse besteht, diese werden somit nur leihweise dem Patienten zur Verfügung gestellt und müssen daher direkt bei der Krankenkasse beantragt werden), Beratung des Patienten über sämtliche Hilfsmittelangebote(in Zusammenarbeit mit der Ergotherapie) und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten (Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft).

 

Pflegeversicherung:

 

Klärung im Gespräch mit dem Patienten, ob die Anspruchsvoraussetzunqen für die Gewährung von Pflegeversicherungsleistungen erfüllt sind, Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Erstellung von Widersprüchen bei unangemessenen Ablehnungsbescheiden (hierbei erfolgt, wie auch bei anderen Widerspruchsverfahren ein enger Austausch mit den behandelnden Stationsärzten), Beratung über sämtliche Möglichkeiten und Leistungsformen der Pflegeversicherung.

 

Ambulante Krankenpflege:

 

Vermittlung von ambulanten Hilfsdiensten(Sozialstationen, Essen auf Rädern, Hausnotruf, ambulante Krankengymnastik etc.), Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verordnung häuslicher Krankenpflege und gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kostenträger.

 

Altenheimunterbringung:

 

Ausführliche Beratung bzgl. Notwendigkeit der Altenheimanmeldung, anderer Alternativen, Konsequenzen, Finanzierung etc., Antragstellung bei den Kostenträgern(Pflegekasse, Sozialamt), Kontaktierung verschiedener Einrichtungen, Anmeldeverfahren.

 

Vermittlung an Selbsthilfegruppen:

 

Beratung über verschiedene Selbsthilfeinstitutionen, Verordnung von Funktionstraining (z. B. bei der Rheumaliga beziehungsweise der Morbus-Bechterew-Arbeitsgemeinschaft).

Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Einrichtungen und Vergabe von ausführlichen Informationsmaterial an den Patienten erfolgt bereits hier im Hause.

 

Sonstiges:

 

Abgesehen von den obigen Punkten steht der Sozialdienst dem Patienten allgemein als Ansprechpartner bei sämtlichen Problemen im Zusammenhang mit den sich aus seiner Erkrankung oder dem aktuellen stationären Aufenthalt ergebenden Fragestellungen zur Verfügung.

 

 

 

 

M. Richter, Diplom-Sozialpädagoge

Tel.: 02325 / 592-310

Fax: 02325 / 592-312

© Rheumazentrum Ruhrgebiet | Impressum | . Haftungsausschluss.